»fluch der entscheidungsfreiheit«
fairpress meldet [Hervorhebungen von mir]:
»Im Streit mit der Presse hat Tatjana Gsell, „Society Lady“ und Witwe des verstorbenen Schönheitschirurgen Dr. Franz Gsell, erneut eine juristische Niederlage erlitten.
Das Münchener Oberlandesgericht (OLG) hatte sich in seinem Urteil (Az.: 18 U 1835/05) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob Frau Gsell in einem Artikel als „Busenmacher-Witwe“ bezeichnet werden durfte. Die Art und Weise, wie sich Frau Gsell in der Öffentlichkeit darstellte zog das Gericht heran, um zu klären, ob durch die strittige Äußerung der Zeitschrift „neue woche“ ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Dazu das OLG in seinem Urteil: „Derjenige, der sich mit einem bestimmten Aspekt seiner Persönlichkeit in die Öffentlichkeit bringt, kann sich nicht dagegen wenden, dass ihn die Öffentlichkeit so sieht.“ Bezugnehmend auf ein freigegebenes Foto in der Zeitschrift „Bunte“ im Jahr 2004, in der Frau Gsell und ihr Lebensgefährte in „sexuell freizügiger Weise“ dargestellt wurden, kam das Gericht zu dem Schluss, dass Frau Gsell „sich somit derzeit entschieden hat, ihren Körper zur Schau zu stellen“.«
ein schönes und kluges urteil, möcht ich doch meinen. wieviele »stars« fallen euch auf anhieb ein, denen man das gerne auf die stirn tätowieren möchte?
(das urteil im vollen wortlaut hier)
»Im Streit mit der Presse hat Tatjana Gsell, „Society Lady“ und Witwe des verstorbenen Schönheitschirurgen Dr. Franz Gsell, erneut eine juristische Niederlage erlitten.
Das Münchener Oberlandesgericht (OLG) hatte sich in seinem Urteil (Az.: 18 U 1835/05) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob Frau Gsell in einem Artikel als „Busenmacher-Witwe“ bezeichnet werden durfte. Die Art und Weise, wie sich Frau Gsell in der Öffentlichkeit darstellte zog das Gericht heran, um zu klären, ob durch die strittige Äußerung der Zeitschrift „neue woche“ ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Dazu das OLG in seinem Urteil: „Derjenige, der sich mit einem bestimmten Aspekt seiner Persönlichkeit in die Öffentlichkeit bringt, kann sich nicht dagegen wenden, dass ihn die Öffentlichkeit so sieht.“ Bezugnehmend auf ein freigegebenes Foto in der Zeitschrift „Bunte“ im Jahr 2004, in der Frau Gsell und ihr Lebensgefährte in „sexuell freizügiger Weise“ dargestellt wurden, kam das Gericht zu dem Schluss, dass Frau Gsell „sich somit derzeit entschieden hat, ihren Körper zur Schau zu stellen“.«
ein schönes und kluges urteil, möcht ich doch meinen. wieviele »stars« fallen euch auf anhieb ein, denen man das gerne auf die stirn tätowieren möchte?
(das urteil im vollen wortlaut hier)
abundant - 28. Mai, 08:55
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