Samstag, 4. Juni 2005

»lifecycle of bloggers«

wie alle leidenschaften beginnt auch das bloggen ganz harmlos:
»#1. Start reading blogs.
You start out as a lurker and by either having met a blogger or run accross an intriguing and challenging post from someone else’s blog, you start mulling about in your head for either a forum for response, challenge, or agreement. You *could* start by commenting on other folks blogs first, but you start having a gradually increased desire for a space of your own. Like when you’re living in your parent’s basement and the rest of your friends are making weekly trips to Home Depot and using words like “mulching”. You begin to wonder if you want to belong.

#2. You start a blog.
[...]«

hart an der realität entlang hat Min Jung Kim den »lifecycle of bloggers« in 14 schritten beschrieben. listen read and cry! ;o)

(via clicked)

p.s.: und wo wir schon beim guten Will sind, hier gleich noch ein weiterer linktipp: »in the future, everyone will be Hitler for 15 minutes«. diesen trend kennen wir in D ja auch zur genüge...

Dienstag, 31. Mai 2005

»feiern und feuern«

»Kopenhagen - Der Vorsitzende der dänischen Andersen-Stiftung ist nach dem Finanzskandal um die Feiern zum 200. Geburtstag des Märchendichters Hans Christian Andersen zurückgetreten. [...]

Boye war in die Kritik geraten, weil er anlässlich der Feiern unter anderem für 800.000 Euro einen Kurzauftritt der US-Rocksängerin Tina Turner gebucht hatte. Die im Fernsehen übertragene Geburtstags-Show für Andersen hatte am 2. April insgesamt ein Defizit von rund 4,7 Millionen Euro verursacht. Turner hatte gerade Mal zwei Songs gesungen und das auch noch im Playback.«

ACHT-HUN-DERT-TAU-SEND ÖCKEN!! *argh*

(quelle: Standard)

Samstag, 28. Mai 2005

»(vor) was man (sich) alles schützen (lassen) kann«

zugegeben, ich bin, was juristische dinge anbelangt, absoluter laie - aber meinem »gesundem rechtsempfinden« nach dürfte das hier kaum möglich sein:

frage: kann man den begriff »nachts« als titel schützen lassen?

(titelschutzanzeige in »Kunst + Kultur. Kulturpolitische Zeitschrift in ver.di« nr. 4/2005)

der »Börsenverein des Deutschen Buchhandels« fasst die geltenden titelschutzbestimmungn wie folgt zusammen:
»Buchtitel sind markenrechtlich geschützt, wenn sie neu sind und eine eigene Kennzeichnungskraft besitzen. Rechtsgrundlage ist das Markengesetz (§§ 5, 15 MarkenG). Titelschutz entsteht automatisch mit der Ingebrauchnahme eines Titels als "besonderer", d.h. hinreichend unterscheidungskräftiger namensmäßiger Bezeichnung eines Werkes oder durch die Schaltung einer sog. Titelschutzanzeige [...]. Eine Behörde oder eine sonstige Einrichtung, die für die Anmeldung von Titelschutz zuständig wäre, existiert nicht. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“: Dieses Prinzip kommt auch im Bereich des Titelschutzes zum Tragen. Das stärkere - weil prioritätsältere - Recht steht also immer demjenigen zu, der einen Titel zuerst benutzt. Um Titelschutzverletzungen zu vermeiden, sollten Verlage vor Verwendung einer kennzeichnungsfähigen Bezeichnung sorgfältig prüfen, ob der in Aussicht genommene Titel nicht bereits belegt ist. Hier bietet sich zunächst eine Überprüfung an Hand des "Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)" an. Weitergehende Recherchen - wie z.B. über Internet-Suchmaschinen - sind zu empfehlen.«
folgen wir dieser empfehlung und blättern im VLB nach, entdecken wir allein 82 (wohlgemerkt: noch im buchhandel erhältliche) titel, die kombinationen mit dem oben beanspruchten wort darstellen (mit variationen sind es bereits 204); 6 davon verwenden den begriff »nachts« als alleinigen titel - so etwa eine publikation des immerhin nicht ganz unbekannten autors Stephen King. ob sich die betreffenden 6 autoren bzw. verlage mittlerweile gegenseitig auf das recht des zuerstmahlenden verklagt haben, war auf die schnelle nicht herauszufinden...

... ist allerdings auch höchst unwahrscheinlich, wie (zumindest uns laien) ein blick ins hier bereits erwähnte markengesetz lehrt. dort heißt es (an anderer stelle zwar, als oben angegeben, aber deshalb vermutlich nicht weniger gültig):
»[§ 8: Absolute Schutzhindernisse]
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
[...] die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch [...] üblich geworden sind [...]«

ich möchte also zumindest vorsichtig vermuten, dass selbiges auch für titel (quasi als marken-untermenge) gilt.

(sollte hier zufällig ein jurist vorbeikommen, der sich mit sowas auskennt, wäre ich für einen entsprechenden kommentar sehr dankbar!)

nun geht freilich gerade auf diesem offenbar höchst sensiblen gebiet der rechtsprechung und gesetzgebung nicht immer alles nach gesundem menschenverstand vor sich, wie jüngst etwa die spektakulären klagen des metro-konzerns und der mobilfunkfirma o2 bewiesen haben. dennoch muss man sich fragen, was frau Ehrich, eine recht unbekannte, wenn auch sicherlich nicht unerfahrene, da immerhin mit dem »Exil-PEN-Literaturpreis 2001« ausgezeichnete lyrikerin, zu diesem aussichtslosen unterfangen bewogen haben mag. handelt es sich womöglich schlichtweg um werbung? oder um eine teerfalle für gutmütige deppen wie mich, die eine halbe stunde ihrer kostbaren zeit darauf verschwenden, den tieferen sinn dieser aktion zu ergründen? oder ist die vermeintliche titelschutzanzeige in wirklichkeit gar als gedicht zu interpretieren?

weitere amüsante bis schockierende häppchen aus der weiten welt des titelschutzes bietet übrigens die online-ausgabe des »Titelschutzanzeigers«.

»fluch der entscheidungsfreiheit«

fairpress meldet [Hervorhebungen von mir]:
»Im Streit mit der Presse hat Tatjana Gsell, „Society Lady“ und Witwe des verstorbenen Schönheitschirurgen Dr. Franz Gsell, erneut eine juristische Niederlage erlitten.
Das Münchener Oberlandesgericht (OLG) hatte sich in seinem Urteil (Az.: 18 U 1835/05) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob Frau Gsell in einem Artikel als „Busenmacher-Witwe“ bezeichnet werden durfte. Die Art und Weise, wie sich Frau Gsell in der Öffentlichkeit darstellte zog das Gericht heran, um zu klären, ob durch die strittige Äußerung der Zeitschrift „neue woche“ ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Dazu das OLG in seinem Urteil: „Derjenige, der sich mit einem bestimmten Aspekt seiner Persönlichkeit in die Öffentlichkeit bringt, kann sich nicht dagegen wenden, dass ihn die Öffentlichkeit so sieht.“ Bezugnehmend auf ein freigegebenes Foto in der Zeitschrift „Bunte“ im Jahr 2004, in der Frau Gsell und ihr Lebensgefährte in „sexuell freizügiger Weise“ dargestellt wurden, kam das Gericht zu dem Schluss, dass Frau Gsell „sich somit derzeit entschieden hat, ihren Körper zur Schau zu stellen“

ein schönes und kluges urteil, möcht ich doch meinen. wieviele »stars« fallen euch auf anhieb ein, denen man das gerne auf die stirn tätowieren möchte?

(das urteil im vollen wortlaut hier)

Donnerstag, 26. Mai 2005

»reclam-kunst«

hochverehrtes publikum,

willkommen im museum für moderne alltagskunst! in unserer heutigen ausstellung präsentieren wir Ihnen einige werke großer, gleichwohl anonymer meister(innen) aus den späten 80er jahren des vergangenen jahrhunderts. gemeinsames merkmal dieser pop-art-exponate ist, wie Sie sicherlich merken werden, die verwendung eines materials, das sich in jener zeit besonders im schulunterricht großer beliebtheit erfreute: sogenannte »reclam-heftchen«, hergestellt von der gleichnamigen stuttgarter firma.

insbesondere die produkte der »gelben periode ohne titelillustration« (1970-1987), die zum teil bis heute im freien handel zu spottpreisen erhältlich sind, haben auf die künstler jener zeit eine ungeheure anziehungskraft ausgeübt. zahllose werke in den variationen »filz-/blei-/buntstift bzw. tinte auf reclam«, seltener »öl auf reclam«, sind in dieser wohl kreativsten phase des späten 20. jahrhunderts, auf die auch das massenhafte aufkommen des »Edding«-textmarkers (erfunden bereits 1960) und des »Tipp-Ex«-korrekturfluids (1965) einen nicht zu unterschätzenden einfluss ausübte, entstanden.

neben der anonymität ihrer urheber (die zum größten teil künstlerisch nicht weiter in erscheinung getreten sind und die, wenn es denn doch einmal gelingt, ihnen die urheberschaft nachzuweisen, sich unverständlicherweise oftmals - ebenso wie ihre sammler - peinlich berührt zeigen!), den billigen produktionsmitteln und den zumeist an der populärkultur orientierten themen und motiven, kann als weiteres gemeinsames merkmal der sog. »reclam-kunst« die taktik ihrer subversiven verbreitung gelten. werke wie die folgenden findet man eher selten in kunstateliers, museen oder bibliotheken, sondern zuallermeist auf sogenannten »flohmärkten«, wo sie zu billigsten preisen (in der regel zwischen 5 ct und 1 euro!!) verkauft, ja man möchte schon sagen: verramscht werden! auch altpapiercontainer und -sammelstellen sowie bücherbörsen caritativer bzw. öffentlicher einrichtungen empfehlen sich hier als anlaufstellen für kunstliebhaber.

nun aber viel freude beim gang durch unsere kleine ausstellung! (für eine größere darstellung klicken Sie bitte die einzelnen bilder an!)


p.s.: 1999 hat sich übrigens bereits das kölner »museum für gedankenloses« der »reclam-kunst« angenommen. eine leider unbebilderte beschreibung jener eindrucksvollen ausstellung mit dem schönen titel »kaba und liebe« finden Sie im »internet archive«. ein ausstellungskatalog ist 2000 bei reclam erschienen, allerdings bestenfalls noch antiquarisch erhältlich.
die chronik des reclam-verlages, (hier als pdf-dokument) liefert folgende, sehr treffende beschreibung:
»[1999:] Die Kölner Galerie ON veranstaltet in ihrem »Museum für Gedankenloses« unter dem Titel »Kaba und Liebe« eine Ausstellung von Reclam-Bändchen, durch Schülerhände verziert, verschmiert, bekritzelt, mit verballhornten Autorennamen und Titeln. Unter der Devise »Schülerlektüre und Alltagskunst« wird die Ausstellung auch 2000 in Hannover und 2001 in Heidelberg gezeigt.
Das mit einer Auswahl der Exponate produzierte Reclam-Bändchen »Kaba und Liebe«, das demonstriert, wie Langeweile oder Aggression zu Kreativität führen können, erfreut sich größter Beliebtheit und ruft ein ungeahntes Presseecho hervor.«

Mittwoch, 25. Mai 2005

»heute ist handtuch-tag!«

die »Arthur Dent Action Figure« - es lebe das merchandizing!
kein scherz - bzw. ein ganz spezieller:
»Wenn Ihnen am 25. Mai ein Mensch mit einem Handtuch auf der Straße begegnet, heißt das nicht unbedingt, dass er an Waschzwang leidet oder ins Freibad will. Vermutlich ist er Fan des Schriftstellers Douglas Adams, dem Schöpfer des Hörspiels, der Buchreihe, der TV-Serie, des Computerspiels und des Kinofilms "Per Anhalter durch die Galaxis". Der 25. Mai ist für Adams-Fans "Handtuch-Tag" [...]«
wie und warum das, erfährt man beim Zetttt-De-Eff oder auf der offiziellen »towel day«-seite.

achja, der reiseführer »Per Anhalter durch die Galaxis« schreibt über die bedeutung des handtuchs:
»Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der interstellare Anhalter besitzen kann. Einmal ist es von großem praktischem Wert - man kann sich zum Wärmen darin einwickeln, wenn man über die kalten Monde von Jaglan Beta hüpft; man kann an den leuchtenden Marmorsandstränden von Santraginus V darauf liegen, wenn man die berauschenden Dämpfe des Meeres einatmet; man kann unter den so rotglühenden Sternen in den Wüsten von Kakrafoon darunter schlafen; man kann es als Segel an einem Minifloß verwenden, wenn man den trägen, bedächtig strömenden Moth-Fluß hinuntersegelt, und nass ist es eine ausgezeichnete Nahkampfwaffe; man kann es sich vors Gesicht binden, um sich gegen schädliche Gase zu schützen oder dem Blick des Gefräßigen Plapperkäfers von Traal zu entgehen (ein zum Verrücktwerden dämliches Vieh, es nimmt an, wenn du es nicht siehst, kann es dich auch nicht sehen - bescheuert wie eine Bürste, aber sehr, sehr gefräßig); bei Gefahr kann man sein Handtuch als Notsignal schwenken und sich natürlich damit abtrocknen, wenn es dann noch sauber genug ist.

Was jedoch noch wichtiger ist: Ein Handtuch hat einen immensen psychologischen Wert. Wenn zum Beispiel ein Strag (Strag = Nicht-Anhalter) dahinter kommt, dass ein Anhalter sein Handtuch bei sich hat, wird er automatisch annehmen, er besäße auch Zahnbürste, Waschlappen, Seife, Keksdose, Trinkflasche, Kompass, Landkarte, Bindfadenrolle, Insektenspray, Regenausrüstung, Raumanzug usw., usw. Und der Strag wird dann dem Anhalter diese oder ein Dutzend andere Dinge bereitwilligst leihen, die der Anhalter zufällig gerade "verloren" hat. Der Strag denkt natürlich, dass ein Mann, der kreuz und quer durch die Galaxis trampt, ein hartes Leben führt, in die dreckigsten Winkel kommt, gegen schreckliche Übermächte kämpft, sich schließlich an sein Ziel durchschlägt und trotzdem noch weiß, wo sein Handtuch ist, eben ein Mann sein muss, auf den man sich verlassen kann.«

;o)

abundant

lose links & mehr

herr abundant @ twitter

Aktuelle Beiträge

»alles auf anfang«
ein neubeginn will gewagt werden. ab jetzt geht es...
abundant - 21. Jan, 12:47
»spendet liebesgaben!«
vor jahren vermachte mir eine freundin eine mappe mit...
abundant - 9. Dez, 19:20
»kinder ausgenommen«
aus einer pressemitteilung der werbeagentur »Media&Things«: »Am...
abundant - 31. Okt, 12:31
"Bonus" bekommt da ja...
"Bonus" bekommt da ja eine ganz neue Bedeutungstiefe.
rrho - 30. Okt, 14:58
»werbung nach pisa«
verlässt man sich jetzt schon darauf, dass die kunden...
abundant - 28. Okt, 13:05

Archiv

Mai 2025
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
 
 
 

Suche

 


amusement
brainstorm
dichtung digital
flashback
geist & zeit
in memoriam
lebenslaeufe
neu im netz
premium content
privatissime
trendcheck
welt im bild
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren